Einrichtungsbeirat

 

Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen haben das Recht, in allen Angelegenheiten des Tagesablaufs mitzuwirken. Der Einrichtungsbeirat unterstützt und vertritt die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zusammen mit der Heimleitung und der Pflegedienstleitung. Durch Zusammenarbeit und gegenseitige Information können anfallende Probleme leichter gelöst werden.

Dieses Gremium wird alle zwei Jahre von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt und besteht aus 5 Mitgliedern.

Die Aufgaben des Einrichtungsbeirates sind sehr vielfältig und seine Mitwirkung ist für das Haus ein wesentlicher Gradmesser für die Qualität der Versorgung aus der Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner.

Der Einrichtungsbeirat kann z. B.

  • neuen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern helfen, sich im Haus gut einzuleben,
  • bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Freizeitangeboten mitwirken,
  • bei Entscheidungen über Pflege, Betreuung und Verpflegung mitwirken,
  • Anregungen oder Beschwerden anderer Heimbewohnerinnen oder Bewohner entgegennehmen und möglicherweise mit der Heimleitung besprechen, um nach Lösungen zu suchen.

Ca. alle vier Wochen trifft sich der Einrichtungsbeirat zusammen mit der Einrichtungs- und der Pflegedienstleitung. Bei Bedarf werden die Küchenleitung, Hauswirtschaftsleitung oder Mitarbeiterinnen des Sozialen Betreuung oder der Haustechnik hinzugezogen, um mögliche Probleme in den einzelnen Bereichen zu besprechen und zu beheben.

Neben dem Einrichtungsbeirat ist die Heimaufsicht für alle Fragen des Heimalltages zuständig:

Für unsere Einrichtung ist dies die Betreuungs- und Pflegeaufsicht Fulda:

Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht überprüft die hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, berät die Einrichtungen und Einrichtungsbetreiber und geht Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betreuungs- und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nach. Auf diese Weise wird der Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sichergestellt.

Der Schutz der Würde und der Gesundheit der gepflegten und betreuten Menschen steht hierbei ebenso im Vordergrund wie die Förderung von Selbständigkeit und selbstbestimmter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Die Prüfungen der Einrichtungen erfolgen wiederkehrend und ggf. auch anlassbezogen. Sie können jederzeit und in der Regel unangemeldet durchgeführt werden.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Amt Fulda
Washingtonallee 2
36041 Fulda
Tel: 0661/6207-0

Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht

Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen