Wir freuen uns und gratulieren unserer Pflegedienstleitung Regina Fleischer zur bestandenen Prüfung zur

 

BERATERIN DER GESUNDHEITLICHEN VERSORGUNGSPLANUNG FÜR DIE LETZTE LEBENSPHASE

Weiterbildung nach § 132g SGB V

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) eingeführt. Ziel der bundesweiten Vereinbarung und somit auch unser Ziel ist es, für unsere Bewohnerinnen und Bewohner eine qualifizierte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase verfügbar zu machen, die den Bedürfnissen und individuellen Wünschen der uns anvertrauten Menschen nach Verlässlichkeit und Selbstbestimmung gerecht wird.