Mitarbeitervertretung

Nach kirchengesetzlichen Regelungen tritt an die Stelle eines Betriebs- oder Personalrates in Diakonischen Einrichtungen eine Mitarbeitervertretung (MAV) als Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den Evangelischen Pflegediensten Haus Kreuzberg werden fünf Mitarbeitervertretungen gewählt.

Schwerpunktaufgabe der Mitarbeitervertretungen ist es, darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Insbesondere soll die Mitarbeitervertretung die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden fördern und sich der persönlichen Sorgen und Nöte des Einzelnen annehmen, sowie seine berechtigten beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen gegenüber der Einrichtungsleitung unterstützen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dies wünscht.

Ein besonderes Augenmerk gehört dabei schwerbehinderten und älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Suche nach einem angemessenen Arbeitsplatz, der den individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, und gegebenenfalls Hilfestellungen bei der Eingliederung.

Grundlagen für die Arbeit der MAV

Grundlage der Arbeit der Mitarbeitervertretungen ist der so genannte „Dritte Weg", der die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Mitarbeitenden und deren Interessenvertretung (MAV) bestimmt. Demnach bilden die Mitarbeitenden zusammen mit der Einrichtungsleitung eine Dienstgemeinschaft, weil sie gemeinsam am biblischen Auftrag arbeiten: das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen.

Der gemeinsame Auftrag und die Dienstgemeinschaft verpflichten zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) sind die Rechte und Pflichten (z. B. Mitwirkungsbestimmungen) der Mitarbeitervertretung festgelegt. Viele Regelungen sind mit dem Betriebsverfassungsgesetz oder dem Personalvertretungsgesetz identisch.

In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung wird versucht, die Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, durch Inanspruchnahme der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, im Diakonischen Werk zu vertreten. Dies geht nicht immer ohne Meinungsverschiedenheiten, da es ja auch um unterschiedliche Interessen gehen kann. Denn auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der diakonischen Arbeit gelten Rechte, Pflichten und Vorschriften aus der Arbeitswelt. Diese einzuhalten – im Interesse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und auch der von uns betreuten Menschen – darum bemüht sich die Mitarbeitervertretung.

Zu den Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehören u.a.:

  • die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen zu fördern und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten
  • sich der persönlichen Sorgen und Nöte der Mitarbeiterin anzunehmen und sofern sie dies wünscht, ihre Anliegen bei der Dienststellenleitung vorzutragen
  • dafür einzutreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden
  • sich für die Gleichstellung und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Dienststelle einzutreten
  • mitzubestimmen in organisatorischen, sozialen und personellen Angelegenheiten, wie z. B. über die Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • mitzubestimmen über die Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan
  • mitzubestimmen über die Auswahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Fortbildungsveranstaltungen
  • mitzubestimmen bei Einstellungen, Eingruppierung, Kündigung nach der Probezeit
  • mit zu beraten z. B. bei wesentlichen Änderungen in der Organisation in der Dienststelle, Aufstellen von Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs, u.ä.