Arbeiten bei den Evangelischen Pflegediensten Haus Kreuzberg

 

Ob Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung, ob Versorgung oder Verwaltung: Bewerben Sie sich und werden Sie Teil unserer Teams in Philippsthal oder Vacha. Schauen Sie nach offen Stellen oder bewerben Sie sich gerne auch initiativ.

Die Evangelischen Pflegedienste Haus Kreuzberg bieten Arbeitsplätze in den Bereichen Pflege und Betreuung, Hauswirtschaft, Küche und Verwaltung an. Für alle Mitarbeiter gelten die tariflichen Bestimmungen des Diakonischen Werks in Kurhessen Waldeck. Deshalb bekommen sie alle, wie tariflich festgelegt, sechs Wochen Urlaub im Jahr.

Zusätzlich zum Gehalt zahlt die Evangelische Altenhilfe Gesundbrunnen für jeden Mitarbeitenden in eine Zusatzrente ein. Als Arbeitgeber bietet die Einrichtung berufliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten

Wir bieten Ihnen ein hohes Maß an Eigenverantwortung und einen großen Gestaltungsspielraum für die Realisierung persönlicher Ziele. Die Zufriedenheit und Motivation unserer Mitarbeiter liegt uns besonders am Herzen!

Unser Fortbildungskonzept ermöglicht bedarfs- und kundenorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenarbeit und liefert damit allen Mitarbeitern vielfältige Zugangsmöglichkeiten.

Vertrauenswürdiges Arbeiten wird bei uns in allen Bereichen groß geschrieben. Unser Anspruch ist es, ein fairer und zuverlässiger Arbeitgeber zu sein, Talente zu unterstützen und zu fördern.

 

Allgemeine Informationen für unsere Mitarbeiter

 

Vergütung

Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter wird entsprechend seiner Funktion in eine bestimmte Entgeltgruppe einsortiert. Innerhalb der Gruppe erfolgt nach definierten Zeiten ein Stufenaufstieg: Je länger eine Tätigkeit ausgeübt wird, desto höher ist das Gehalt. Wenn sich Ihre Funktion ändert, passen wir ggf. natürlich auch Ihre Entgeltgruppe an.

Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen erhalten Sie 25-30% vom Stundensatz als Zuschlag, in der Nacht € 1,30. Die Wechsel- bzw. Schichtzulage beträgt monatlich bis zu 103,69  Euro brutto. Für Vollzeit beschäftigte Eltern bezahlen wir einen Kinderzuschlag von 130,00 Euro pro Kind.

Arbeitszeit/Urlaub

Die Arbeitszeit beträgt bei einer Vollzeitstelle 40 Stunden pro Woche. Sie erhalten in der 5-Tage-Woche 30 Tage Urlaub und ab dem 55. Lebensjahr 1 Tag Zusatzurlaub. In der 6-Tage Woche erhalten Sie 35 Tage Urlaub.

Betriebliche Altersvorsorge

5,6 Prozent Ihres Bruttogehalts bezahlen wir zusätzlich in die Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK) ein und unterstützen so Ihre Altersvorsorge.

Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen

Im Falle einer längerfristigen Erkrankung unterstützen wir Sie mit einem Zuschuss zum Krankengeld.

Vermögenswirksame Leistungen

Monatlich bezahlen wir Ihnen vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 6,65 Euro brutto.

Jahressonderzahlung

Teil unseres Tarifs ist eine Jahressonderzahlung. Der erste Teil wird jeweils im November ausgezahlt, der zweiten Teil ist ergebnisabhängig. 

Jubiläumszuwendungen

Lange Betriebszugehörigkeit belohnen wir extra: Wenn Sie 25, 40 oder 50 Jahre bei uns arbeiten, erhalten Sie eine Jubiläumszuwendung.

Sonderurlaub/Dienstbefreiung

In Ausnahmefällen ermöglichen wir Ihnen Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge: Wir besprechen individuell, was Sie benötigen und wie lange Ihr Sonderurlaub sein muss.
Unter anderem ist eine Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge möglich bei:

  • Geburt eines Kindes (1 Tag)
  • Tod des Ehegatten/der Ehegattin bzw. des Lebenspartners/ der Lebenspartnerin (2 Tage)
  • Umzug aus betrieblichem Grund (1 Tag)
  • 25-, 40- und 50-jähriges Jubiläum (1 Tag)
  • Schwerer Erkrankung eines Angehörigen (bis zu 4 Tage)
  • Notwendiger ärztlicher Behandlung während der Arbeitszeit
  • Teilnahme an Kirchentagen (nach vorheriger Genehmigung)
  • Dringenden Fällen (bis zu 3 Tage, nach vorheriger Genehmigung)

Bikeleasing

Wir bieten unseren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Bikeleasing und möchten so das E-Bike / Fahrrad als umweltfreundliches Transportmittel zur Arbeit fördern! Bikeleasing bringt Angestellte ohne Umwege und mit großen Ersparnissen aufs Traumfahrrad.

Möglich macht dies der rechtliche Beschluss von 2012, der das Dienstwagenprivileg auf Fahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs ausweitet. Das bedeutet konkret, dass der Leasingbetrag direkt vom monatlichen Bruttolohn abgezogen wird. Da Sie das Fahrrad natürlich auch in deiner Freizeit nutzen können, muss dieser geldwerte Vorteil versteuert werden, seit 2020 jedoch lediglich noch mit 0,25% der unverbindlichen Preisempfehlung des Rades.

 

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